Erfurt (dpa/th). Die Chefs von zwei Polizeigewerkschaften werfen internen Ermittlern unerlaubte Datenschnüffelei vor. Eine Strafanzeige gegen unbekannt solle nun klären, ob ohne richterlichen Beschluss das Mailfach eines Beamten durchsucht werden durfte, berichtete MDR Thüringen. Die Vorsitzenden der Landesverbände von Gewerkschaft der Polizei und Deutscher Polizeigewerkschaft (DPolG) beziehen sich dabei auf ein Disziplinarverfahren gegen einen Dozenten des Polizeibildungszentrums Meiningen.
Die Gewerkschafter vermuten demnach einen Zusammenhang mit kritischen Äußerungen des Beamten und Personalrats bei einem Besuch von Linke-Fraktionsvize Martina Renner in der Meininger Einrichtung. Kurz danach sei ein Disziplinarverfahren zum Verdacht eingeleitet worden, er habe Prüfungsaufgaben vorab an Polizeischüler gegeben. DPolG-Landeschef Jürgen Hoffmann sagte, die Gewerkschaften wollten nun geklärt wissen, ob die Abfrage von Mitarbeiter-Mails über den Zentralrechner einer Dienststelle zulässig sei oder nicht.
31.05.2013 Ta