Vergewaltigung gab es nicht – 250 wollen trotzdem demonstrieren

Berlin (dpa). Die Berliner Polizei hat im Zusammenhang mit der angeblichen Entführung und Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens gestern eine Versammlung von rund

Berlin (dpa). Die Berliner Polizei hat im Zusammenhang mit der angeblichen Entführung und Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens gestern eine Versammlung von rund 250 Menschen in Berlin-Marzahn verhindert. Da es laut Polizei nicht zu den Taten gegen die Jugendliche gekommen ist, gebe es für eine Demo keine Grundlage, erklärte ein Polizeisprecher.

Die Berliner Polizei hat zuvor bereits rechtspopulistische und fremdenfeindliche Äußerungen im Internet zu der angeblichen Entführung und Vergewaltigung einer 13-Jährigen durch Migranten zurückgewiesen. «Fakt ist: Nach den Ermittlungen unseres LKA gab es weder eine Entführung noch eine Vergewaltigung», gab die Polizei in einer Mitteilung bekannt. Das Mädchen wurde demnach am Montag vor einer Woche als vermisst gemeldet und tauchte am nächsten Tag nach 30 Stunden wieder auf. Später kursierte im Internet das Gerücht von der Vergewaltigung durch eine Gruppe südländisch aussehender Männer.

Kein Anlass für Ermittlungen
Mit Blick auf die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln wurde in Internetforen gegen Einwanderer gehetzt. Der Fall wurde anschließend auch von der rechtsextremistischen NPD ausgeschlachtet. In einem Videofilm ist zu sehen, wie eine junge Frau sich auf einer NPD-Kundgebung als Cousine des Mädchens bezeichnet und behauptet, die Polizei habe das Opfer unter Druck gesetzt und seine Aussagen ignoriert, um den Fall unter den Teppich zu kehren.

Die Polizei macht aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Angaben zum Fall der 13-Jährigen, bezeichnet die Darstellung der angeblichen Cousine aber indirekt als falsch. Auf die Frage, ob die Behörde gegen deren Beschuldigungen vorgehen will, sagte ein Sprecher: «Dass Verwandte Sachverhalte verdrehen oder andere Dinge glauben, ist für uns kein Anlass für ein Ermittlungsverfahren.»

19.01.2016 Ta