Verräter beim Geheimdienst

BND-Mitarbeiter soll Dokumente an CIA geliefert haben

Karlsruhe/München (dpa/lby). Die Bundesanwaltschaft hat einen früheren Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen Landesverrats angeklagt. Der Mann soll lange für den US-Geheimdienst CIA gearbeitet und zuletzt auch noch Kontakt zu russischen Diensten aufgenommen haben. Die Justiz wirft dem 32-Jährigen zudem Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit vor. Die Anklage sei bereits am 11. August beim Oberlandesgericht München erhoben worden, gab die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bekannt. Mitte 2014 soll der Angeklagte außerdem an das russische Generalkonsulat in München drei BND-Dokumente übergeben haben. Der Verdächtige wurde im Juli 2014 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Fall des mutmaßlichen CIA-Spions hat bereits im vergangenen Jahr für großes Aufsehen gesorgt. Nach einer Aufforderung der Bundesregierung musste der höchste US-Geheimdienstler der USA Deutschland verlassen. Zuvor hatten die Ausspähaktivitäten des US-Geheimdienstes NSA für massive politische Verstimmung zwischen den Verbündeten gesorgt.

Interna an die USA verrraten?
Der jetzt angeklagte Mann sei seit 2007 Mitarbeiter des BND gewesen und habe seit 2008 mit dem US-Geheimdienst CIA zusammengearbeitet. Eingesetzt war er in der Abteilung «Einsatzgebiete Auslandsbeziehungen». Dort hatte er die Post zu verwalten und Verschlusssachen zu registrieren.

Er soll Dokumente und interne Informationen über Arbeit und Personal des BND gegen Bezahlung an den CIA geliefert haben. «Dadurch hat der Angeschuldigte die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht», ist die Bundesanwaltschaft überzeugt. Als Gegenleistung für die Unterlagen habe der Angeklagte von der CIA mindestens 95.000 Euro erhalten.

Für Landesverrat droht nach Paragraf 94 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In besonders schweren Fällen liegt die Strafandrohung bei mindestens fünf Jahren und reicht bis lebenslang.

Foto: bjs/wikimedia.org

21.08.2015 Ta