Verwarngelder selbst behalten: Polizisten droht Entlassung

Neubrandenburg (dpa/mv). Einem Polizisten aus Waren (Kreis Mecklenburgische Seenplatte), der monatelang Verwarngelder für sich behalten hat, droht die Entlassung. Wie eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Neubrandenburg erklärte, wird darüber aber ein Verwaltungsgericht entscheiden. Das Polizeipräsidium habe, wie im Landesbeamtengesetz vorgegeben, «Disziplinarklage erhoben und die Entscheidungsbefugnis dazu an das Verwaltungsgericht abgegeben.»

Der damals 58-Jährige gestand im Juli 2014 vor einem Amtsgericht die «Veruntreuung von Verwarngeldern» in rund 200 Fällen. Er habe 2011 und 2013 Verwarngelder von Autofahrern kassiert, aber nicht in der Dienststelle abgerechnet. Die Unregelmäßigkeiten fielen bei internen Prüfungen in der Dienststelle auf. Der gesamte Schaden betrug rund 6.000 Euro, der Beamte wurde vom Dienst suspendiert. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, leitete das Präsidium das Disziplinarverfahren ein, das auf eine Entlassung hinauslief. Ziel des Verfahrens sei es, das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung zu erhalten, hieß es zur Begründung. Der Beamte habe sich Rechtsschutz dagegen genommen.

14.06.2015 Ta