Vom eigenen Vater getötet?

Leiche von 16-Jähriger im Keller des Vaters gefunden

Bad Homburg/Frankfurt (dpa). Mit 40 Messerstichen ist eine 16-Jährige in Bad Homburg (Hochtaunuskreis) erstochen worden. Sie wurde am Montagabend tot im Haus ihres Vaters gefunden. Dieser wird verdächtigt, sie getötet zu haben und befindet sich nun in Haft. Das sagte ein Polizeisprecher heute Morgen. Der 40-Jährige habe sich gestern Abend stellen wollen und sei betrunken und übernächtigt vor der Dienststelle in Bad Homburg festgenommen worden, berichtete die Staatsanwaltschaft. Ein Richter erließ heute Nachmittag Haftbefehl. Der Beschuldigte habe sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. 

Die Leiche der jungen Frau lag im Keller des Mehrfamilienhauses, versteckt unter Kartons. Die Ermittler zählten 40 Stichverletzungen. Die Obduktion wurde gestern bis in den Abend hinein durchgeführt. Das Mädchen sei offensichtlich verblutet, berichtete Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu nach der Obduktion. Ein Stich sei der 16-Jährigen von hinten in die Lunge zugefügt worden, alle anderen von vorne – darunter mehrere in den Hals. Zu einem möglichen Motiv machten die Ermittler keine Angaben.

Anruf des Jugendamts löste Suchaktion aus
Die 16-Jährige war seit vergangenem Mittwoch nicht mehr lebend gesehen worden. Nach den bisherigen Ermittlungen hatte der Vater an diesem Tag seiner von ihm getrennt lebenden Frau telefonisch von dem Tod der Tochter berichtet. Sie glaubte ihm jedoch nicht. Die 16-Jährige und ihre 11-jährige Schwester lebten beim Vater, die Mutter wohnt im Frauenhaus.

Das vergangene Wochenende verbrachten die Eltern und die 11-Jährige gemeinsam in der Bad Homburger Wohnung des Vaters. Er soll der Frau gesagt haben, die 16-Jährige sei bei Freunden. Am Montagmorgen rief das Jugendamt an und erkundigte sich nach der Jugendlichen, daraufhin flüchtete der Mann. Die Mutter begann, nach dem Mädchen zu suchen. Ein Familienangehöriger fand die Leiche schließlich am Abend im Keller. Zu eventuellen Vorstrafen des Tatverdächtigen wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern.

04.12.2013 Ta       aktualisiert: 18.01 Uhr