Was ist erlaubt?

Bei Reisen Innerhalb der Europäischen Union
Seit Einführung des europäischen Binnenmarktes können Waren innerhalb der EU ohne Mengen- und Wert-Beschränkung eingeführt werden. Allerdings muss deutlich werden, dass es sich um eine für den privaten und nicht gewerblichen Bedarf bestimmte Menge einer Ware handelt.

Hierzu hat der deutsche Zoll einen Mengenkatalog erstellt, der zur Abgrenzung des privaten und des gewerblichen Bedarfs dient.

Für den privaten Gebrauch und somit problemlos einzuführen sind:

Tabakwaren

Zigaretten…………………………………………………………………………………….800 Stück
Zigarillos……………………………………………………………………………………..400 Stück
Zigarren……………………………………………………………………………………….200 Stück
Rauchtabak……………………………………………………………………………………..1 kg

Alkoholische Getränke

Spirituosen…………………………………………………………………………………….10 Liter
Zwischenerzeugnisse (z.B: Likörwein, Wermuth)…………………………20 Liter
Wein (davon höchsten 60 Liter Schaumwein)………………………………90 Liter
Bier………………………………………………………………………………………………110 Liter

Übersteigen Ihre mitgebrachten Waren diese Mengenangaben, so müssen Sie nachweisen, dass sie tatsächlich nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind.

Bei Reisen in den Sondergebieten der Europäischen Union
In der EU gibt es steuerrechtliche Sondergebiete, darunter eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen: die Kanarischen Inseln. Aber auch die französischen Übersee-Departements, Aland (Dänemark), Berg Athos (Griechenland) und die britischen Kanalinseln gehören dazu.

Für diese Sondergebiete gelten die gleichen Regelungen wie für Reiseziele außerhalb der EU.

Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union
Auch hier gilt: Nur was für den privaten und nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt ist, ist abgabenfrei. Erlaubt sind laut Mengenkatalog:

Tabakwaren

Zigaretten oder……………………………………………………………………………200 Stück
Zigarillos oder…………………………………………………………………………….100 Stück
Zigarren oder………………………………………………………………………………..50 Stück
Rauchtabak oder eine entsprechend
anteilige Zusammenstellung……………………………………………………..250 Gramm

Alkohol
Spirituosen mit mehr als 22% Alkohol oder…………………………………..1 Liter
Spirituosen mit bis zu 22% Alkohol oder……………………………………….2 Liter
Schaumwein, Likörwein und………………………………………………………….2 Liter
nichtschäumende Weine……………………………………………………………….2 Liter

Kaffee

Röstkaffee oder………………………………………………………………………….500 Gramm
Löslicher Kaffee…………………………………………………………………………200 Gramm

Parfum
Parfum und………………………………………………………………………………….50 Gramm
Toilettenwasser………………………………………………………………………..0,25 Liter

Andere Waren                                                                                       im Wert von
z.B. Textilien, Schmuck etc. ……………………………………………………….179 Euro

Ausnahme
Bei der Einreise auf dem Land- oder Küstenweg aus Polen und der Tschechischen Republik dürfen nur Waren im Wert von 102 Euro (statt 179 Euro) eingeführt werden.