Rechnungen aufbewahren!
Egal welche Waren Sie im Urlaub einkaufen, bewahren Sie die Rechnungen und Belege immer auf! Sie können hilfreich sein, wenn es darum geht nachzuweisen, dass Ihre Souvenirs die vorgegebene Reisefreimenge nicht überschreiten. Ohne Rechnungen stehen Ihre Chancen äußerst schlecht. Der Zoll kann ein Gutachten in Auftrag geben. Das ist maßgeblich dafür, was Sie an Steuern bezahlen müssen.
Ausfuhrbescheinigungen nicht vertrauen!
Falls Ihnen ein Händler angebliche Ausfuhrbescheinigungen für besondere Tier- und Pflanzenarten sowie für Produkte aus diesen zeigt, glauben Sie ihm kein Wort! Eine Ausfuhrbescheinigung und somit die Genehmigung können Ihnen ausschließlich die Naturschutz-Behörden Ihres Urlaubslands erteilen.
Über verbotene Waren informieren!
Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht. Laut Washingtoner Artenschutzabkommen ist es strengstens verboten, diese aus ihrem Ursprungsland auszuführen. Das Zollamt ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung gibt genaue Auskunft über geschützte Tier- und Pflanzenarten ihres Urlaubsziels. Informieren Sie sich vor der Reise oder im Urlaub per Internet!
Über die Warenfreimenge informieren!
Auch über die Warenfreimenge Ihres Urlaubslands sollten Sie sich im Vorfeld informieren. Die landläufige Meinung, eine Flasche Alkohol und eine Stange Zigaretten seien immer erlaubt, ist so nicht richtig. Es gibt zahlreiche Ausnahmen. Ihre Zollbehörde kann Ihnen genaue Auskunft über die Warenfreimenge geben. Nutzen Sie diesen Service!
Und im Übrigen gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Sammeln Sie lieber Eindrücke statt Andenken.