Wenn Sie die vorgegebene Freimenge oder den Freibetrag für Waren überschritten haben, erhebt der Zoll sogenannte Einfuhrabgaben. Sie müssen dann zum Beispiel für jede Flasche Schnaps, die sie zu viel im Gepäck haben, einen Abgabensatz bezahlen. Der Freibetrag liegt bei 300 Euro, steigt bei Einreise mit einem Flugzeug oder einem Schiff auf 430 Euro. Solange der Warenwert unter 700 Euro bleibt, sind 17,5 Prozent Steuer pauschal zu zahlen. Ab 700 Euro gelten ein individueller Satz sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.
Melden Sie Ihre Waren nicht an, drohen saftige Bussgelder
Unterschreiten Sie den Zollwert von 700 Euro nach Abzug des Freibetrags (300 bzw. 430 €), so müssen Sie vor Ort ein Bußgeld in gleicher Höhe wie die Steuer bezahlen: zum pauschalen Abgabebetrag von 17,5 Prozent kommt eine Geldstrafe von weiteren 17,5 Prozent hinzu. Die nachträglich zu entrichtende Steuer und das Bußgeld zusammen ergeben meist einen so hohen Betrag, dass sich der Import des Produkts dann nicht mehr rechnet.
Einleitung eines Strafverfahrens
Übersteigt der Zollwert die 700 Euro nach Abzug des Freibetrags, dann wird vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet. Die Geldstrafe richtet sich nach persönlichen Faktoren: die „Art“ der Schmuggelware, ihr Wert, das Einkommen des Erwischten, Einzel- oder Wiederholungstat spielen dabei ebenso eine Rolle.
Im schlimmsten Fall wird der Schmuggler vom Zoll direkt in Untersuchungshaft genommen. Die strengen Verbote im Bereich Artenschutz oder Drogenmissbrauch ziehen auch harte Strafen nach sich. Auch bei nicht vorsätzlichem Schmuggeln muss mit einer empfindlichen Geldstrafe gerechnet werden. Eine Freiheitsstrafe ist nicht ausgeschlossen.
Achtung bei Produktfälschungen
Bei einem nachgahmten oder gefälschten Produkt drückt der Zollbeamte nur dann ein Auge zu, wenn der Reisende es für den Eigenbedarf gekauft hat. Wenn Sie aber eine weitere gefälschte Rolex an einen Freund weiterverkaufen wollen, machen Sie sich starfbar. Auch wenn kommerzielle Interessen mit Plagiaten dahinterstehen, machen Sie sich strafbar.