Leipzig (dapd). Das Bundesverwaltungsgericht hat das Wettverbot im Internet bestätigt. Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Verbot verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht, urteilte der 8. Senat in Leipzig. Die Absicht des Gesetzgebers, Jugendliche und Spielsuchtgefährdete vor Glücksspielen zu schützen, sei legitim.
03.06.2011 dv