Die verschiedenen Arten von Time-Sharing

Die Definition:
Unter dem Begriff „Timesharing“ wurde auf dem Touristiksektor eine Urlaubsform bekannt, die tatsächlich mit share, also teilen, zu tun hat: Eine Vielzahl von Urlaubern teilt sich Ferienappartements innerhalb von Hotel- oder Ferienkomplexen für eine bestimmte Zeit und unter anteiliger Kostenübernahme für eben diese temporäre Nutzung der Immobilie. Der Urlauber erwirbt also ein „Teilzeitwohnrecht“.

Wie viele Jahre das Wohnrecht genutzt werden darf, hängt von der im Vertrag festgelegten Nutzungsdauer ab. Die Regel sind Zeiträume zwischen 10 und 99 Jahren. Das Ferienwohnrecht lässt sich auch auf Dritte übertragen und ist vererbbar. Ein Wiederverkauf ist allerdings nur schwer möglich.

Will der Besitzer nicht jedes Jahr zur selben Zeit oder nicht ausschließlich in seiner Ferienanlage Urlaub machen, so können Zeitpunkt und Urlaubsort auch mit anderen Besitzern getauscht werden. Laut dem Dachverband, dem Deutschen Bundesverband für Teilzeit-Wohnrechte e.V. (DBTW) stehen weltweit 5.000 Wohnanlagen zur Verfügung. Allerdings muss der Besitzer dazu in einen der internationalen Tauschclubs eintreten. Sie ermöglichen ihren Mitgliedern den Tausch.

Heute gibt es nach Angaben des DBTW 4 Mio. Ferienwohnrecht-Besitzer. Die Idee des Time-Sharing-Urlaubs stammt aus den USA. Inzwischen befinden sich etwa ein Fünftel der Ferienanlagen in Europa, fast ein Viertel aller Teilzeitwohnrecht-Besitzer sind Europäer.

Die verschiedenen Arten:
Das Vereinssystem:
Ist die Ferienanlage nach Vereinsrecht organisiert, stellt der Erwerbspreis für ein Ferienwohnrecht eine Art Aufnahmegebühr dar. Man erwirbt entweder das Anrecht auf die Nutzung einer bestimmten Apartment-Kategorie oder entscheidet sich für ein Teilzeitwohnrecht-System mit Nutzungsgarantie für ein ganz bestimmtes Apartment. In der Regel fungiert ein Verein als Träger eines solchen Ferienclubs.

Das Aktiensystem:
Für die Nutzung der Apartments muss eine bestimmte Anzahl von Punkten eingebracht werden, die beim Erwerb von Ferienpässen oder als Dividende aus dem eigenen Aktienbesitz stammen.

Das Punktesystem:
Punkteprogramme ermöglichen eine weitere Stückelung der Ferienwohnrechte. Statt Wochen werden Punkte erworben und in das Tauschsystem eingebracht.

Die Kosten:
Die Anschaffungspreise für Teilzeitwohnrechte fallen sehr unterschiedlich aus. Je nach Größe und Ausstattung des gewünschten Apartments, der Saisonzeit, Attraktivität und Standort des Ferienkomplexes können sie zwischen 2.500 Euro für ein Apartment für zwei Personen und bis 25.000 Euro für eine Luxussuite für bis zu sechs Personen liegen.

Jedes Jahr fallen außerdem Ausgaben für Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung der Ferienwohnanlage an. Gebühren sind darüber hinaus beim Tausch in eine andere Ferienwohnanlage und für die Mitgliedschaft in einem der internationalen Tauschclubs zu bezahlen.

Time-Sharing — Pro und Contra

Argumente der Befürworter (DBTW):

  • Der Käufer sichert sich langfristig ein Urlaubsapartment in einer komfortablen Ferienanlage an einem attraktiven Standort.
  • Im Vergleich zum Kauf einer Ferienwohnung entsteht dem Käufer nur ein Bruchteil der Kosten und stets nur anteilig für den Geltungszeitraum des Ferienwohnrechts.
  • Die Anpassungsmöglichkeit an sich ändernde Urlaubswünsche ist durch die Anbindung an eine Tauschorganisation gegeben.
  • Viele anspruchsvolle Ferienanlagen können nur über Teilzeitwohnrecht-Systeme genutzt werden. Sie verfügen über vielfältige Sport- und Freizeitangebote, teils mit Animationsprogramm, Fitness- und Beauty-Einrichtungen, Gastronomie etc..
  • Der Time-Sharing-Besitzer ist von den Kostensteigerungen der Urlaubsbranche weitgehend unabhängig.
  • Weiterer Vorteil sind die vielfältigen Möglichkeiten, weitere Dienstleistungen rund ums Reisen in Anspruch nehmen zu können: etwa Flüge mit renommierten Luftfahrtgesellschaften, Mietwagen oder auch Hotelaufenthalte bei den verschiedensten Vertragsunternehmen.

Argumente der Kritiker (Verbraucherschützer):

  • Laut Umfrage des Europäischen Timeshare-Verbandes (RDO) sind gut ein Viertel aller Time-Sharer mit ihren Verträgen unzufrieden.
  • Beim Kauf eines Ferienwohnrechts werden sämtliche Risiken auf den Besitzer abgewälzt. Die Nachteile eines Mieterdaseins und die eines Eigentümers sind bei dem System miteinander verknüpft.
  • Wird die Anlage aufgrund mangelnder Instandhaltung aus dem Tauschclub ausgeschlossen, hat man keine Möglichkeit mehr zu tauschen.
  • Verliert der betreffende Urlaubsort an Attraktivität – etwa durch Umweltverschmutzung oder durch Verschandelung mit Bettenburgen -, verliert auch das Ferienwohnrecht an Wert.
  • Die Gefahr ist groß, bei einer Time-Sharing-Verkaufsveranstaltung über den Tisch gezogen zu werden. Manche Firmen machen haarsträubende Versprechungen, die nie schriftlich festgehalten werden und deshalb später nicht nachweisbar sind.
  • Ist man einmal Besitzer, kann man nicht mehr zurück. Wiederverkauf ist fast unmöglich.
  • Das oft herangezogene Argument, Time-Sharing-Besitz sei eine Geldanlage, ist aufgrund der fehlenden Wiederverkaufsmöglichkeit falsch.
  • Die jährlichen Kosten für die Ferienanlage können ins Unermessliche steigen, ohne dass der Besitzer Möglichkeiten zur Kontrolle oder zur Einflussnahme hat.
  • Der Preis für ein Ferienwohnrecht ist vergleichsweise hoch, die Bausubstanz ist insbesondere in südlichen Ländern oft schlecht.
  • Alter und Krankheit machen das Reisen im Alter unmöglich. Die laufenden Kosten der Ferienanlage muss der Besitzer dennoch tragen.