Kinderpornografie: BKA-Mitarbeiter muss Strafe zahlen

Wiesbaden/Bonn (dpa). Ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) muss wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern eine Geldauflage bezahlen. Bei Durchsuchungen an seinem Arbeitsplatz in Meckenheim bei Bonn und in seiner Wohnung seien zahlreiche Speichermedien sichergestellt worden, sagte eine Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft. Darunter sei eine CD mit 22 Dateien gewesen, deren Inhalt strafbar sei.

Da es sich bei den Fotos nicht um Bilder von Babys oder Kleinkindern gehandelt habe, sich die Tat an der unteren Grenze des strafrechtlichen Rahmens bewege und sich der 40-Jährige einsichtig zeige, sei das Verfahren gegen den Mann vorläufig eingestellt worden. Auf den Fotos waren nach Angaben der Sprecherin keine sexuellen Handlungen zu sehen.

Ermittlungen liefen seit vergangenem Jahr
Das Ermittlungsverfahren gegen den BKA-Mitarbeiter wurde im Jahr 2013 eingeleitet. Das BKA hat die Ermittlungen in den eigenen Reihen selbst öffentlich gemacht und erklärt, dass bereits alle möglichen dienstrechtlichen Maßnahmen ergriffen worden seien. Was genau das für den Mann bedeutet, wollte das BKA wegen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte nicht sagen.

Zur Höhe der Geldauflage machte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft keine Angaben, sprach aber von einer empfindlichen Summe. Ob der Mitarbeiter auch beruflich beim BKA mit kinderpornografischem Material zu tun hatte, dazu wurde weder vom BKA noch von der Staatsanwaltschaft etwas gesagt. Der 40-Jährige habe bei seiner Vernehmung keinen Zusammenhang mit seiner Arbeit als Rechtfertigung für sein Handeln angeführt, erklärte die Bonner Sprecherin lediglich.

24.10.2014 Ta