Tödlicher Messerstich bei Zechgelage: Haftbefehl

Krefeld (dpa/lnw). Nach der tödlichen Attacke auf seinen Zechkumpan hat ein Richter gegen den Tatverdächtigen Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge erlassen. Der Tatverdächtige aus Geldern habe Zuhause mit einem flüchtigen Bekannten viel Alkohol getrunken, als es zum Streit kam, erklärte die Polizei in Krefeld. 

Im Streit habe der 38-jährige Bekannte dem Wohnungsinhaber mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen. Daraufhin habe der seinem Bekannten mit einem Messer in die Brust gestochen. Daran sei das Opfer gestorben.

29.06.2013 Ta