Banker muss ins Gefängnis

Frankfurt/Main (dapd). Das Frankfurter Landgericht hat am Donnerstag einen ehemaligen leitenden Bankangestellten wegen Kapitalanlagebetruges zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Der 52-Jährige hatte nach Überzeugung der Richter acht Anleger zwischen Mitte 2006 und Oktober 2007 um insgesamt mehr als zwei Millionen Euro gebracht. Das Gericht wertete es als strafverschärfend, dass der Angeklagte nach eigener Aussage im Familien- und Freundeskreis für Beteiligungen an Bauprojekten auf den Kanaren und den Kapverden warb, die es nie gab.

Mit fingierten Verträgen, dem Verweis auf Internetseiten und
Abrechnungen habe er die Anleger überzeugt, ihm ihr Geld
anzuvertrauen, und ihnen 25 Prozent Rendite versprochen. Auch die lange Tatzeit und die Höhe des Schadens spreche gegen ihn.

Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er mit dem Geld andere Anleger bezahlt habe, die er in den 90er Jahren für einen privaten Anlegerclub geworben habe. Mit seinem privaten Club habe er Schiffbruch erlitten. Neben dem Geständnis hielten ihm die Richter zugute, dass er sich mit seinen Betrügereien nicht selbst bereichert habe. Ende 2007 hatte sich der Mann selbst angezeigt.

27.1.2011   LB