Behandlungen doppelt abgerechnet: Neun Hautärzte angeklagt

Tübingen (dpa/lsw). Die Staatsanwaltschaft bringt neun Tübinger Hautärzte vor Gericht, weil sie bei ihren Abrechnungen gezielt betrogen haben sollen. Den Krankenkassen sei ein Schaden von etwa einer Million Euro entstanden, erklärte die Behörde. Die neun Mediziner hätten gemeinsam ein Laserzentrum betrieben. Dort seien Patienten von einer Ärztin behandelt worden, der die nötige Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung gefehlt habe. Die neun Mediziner hätten die Behandlungen der Patienten deshalb einfach so abgerechnet, als hätten sie diese selbst erbracht. Dabei seien einige Behandlungen dann außerdem noch doppelt abgerechnet worden.

Den Angeklagten drohe bei einer Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs eine mehrjährige Haftstrafe, so die Staatsanwaltschaft. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.

27.02.2014 Ta