Darmstadt (dv). Richter Dennis Wacker wertete das umfassende Geständnis der 28-jährigen Nadja Benaissa als ganz erheblich“ strafmildernd. Die junge Frau habe deutlich gemacht, „dass sie um ihr Fehlverhalten weiß und Verantwortung übernehmen will“.
Neben der Bewährungsstrafe muss der Popstar 300 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Pflegeeinrichtung für HIV-Infizierte ableisten. Zudem muss sie ihre psychologische Behandlung fortsetzen. Benaissa gab nach der Urteilsverkündung einen erleichterten Stoßseufzer von sich. Danach brach sie in Tränen aus und verbarg ihr Gesicht mehrere Minuten lang in den Händen.
Nach Überzeugung des Gerichts infizierte sich ein ehemaliger Partner mit dem Aids-Virus, als er ungeschützten Sex mit der Sängerin hatte. Benaissa wurde zudem nicht nur wegen vollendeter, sondern auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil sie auch vor einem anderen Mann ihre Infektion verborgen und mit ihm ungeschützten Sex gehabt hatte. Dieser steckte sich aber nicht an.
Ansteckung billigend in Kauf genommen
Richter Wacker hielt Benaissa vor, sie habe die Männer durch den ungeschützten Sex zwar „nicht absichtlich in Gefahr“ gebracht. Doch habe sie eine Ansteckung „zumindest billigend in Kauf genommen.“
Neben dem Geständnis wertete der Richter aber auch als strafmildernd, dass die öffentliche Offenbarung ihrer HIV-Infektion Benaissas Leben „in erheblichem Maß“ beeinträchtigt habe. Außerdem gehe sie mittlerweile offen mit ihrer Infektion um.
27.08.2010 dv
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