Datenschutz = Täterschutz

Berliner Justiz für Vorratsdatenspeicherung - Ermittlungen behindert

Berlin (dpa/bb) – Bei der Verfolgung von Kinderpornografie sind Ermittler nach Ansicht der Berliner Staatsanwältin Ines Karl weiter auf gespeicherte Daten von Verdächtigen angewiesen. Würden diese komplett wegfallen, könnte ein Teil der Straftaten nicht mehr aufgeklärt werden, sagte die Oberstaatsanwältin der Nachrichtenagentur dpa. Der Europäische Gerichtshof hatte kürzlich EU-Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Eine Neuregelung in Deutschland gilt in der laufenden Wahlperiode als unwahrscheinlich.

Schon seit 2010 gibt es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Stattdessen speicherten Provider Verbindungsdaten nur noch nach eigenem Ermessen und für maximal sieben Tage, so Karl. Beweise zu sichern, sei in diesem knappen Zeitraum oft schwierig.

Wenigstens vier Wochen!
Die deutschen Regelungen waren damals vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden. Karl schätzt, dass deshalb schon jetzt nur jeder zehnte Fall von Kinderpornografie bekanntgemacht werden könne. Als Verbesserung schlägt sie eine Vorratsdatenspeicherung von vier Wochen vor. Dies würde aus ihrer Sicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.

Würden künftig gar keine Daten mehr gespeichert, würde man für Echtzeit-Ermittlungen deutlich mehr spezialisiertes Personal beim Landeskriminalamt benötigen, sagte Karl. Sonst würden «große Teile dieser Straftaten nicht mehr aufgeklärt werden können».

Auch eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Justiz unterstrich die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung: «Damit geben wir ein wichtiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung aus der Hand», sagte sie.

19.04.2014  wel