Verden (dpa). Schlechte Nachrichten für Sebastian Edathy: Die Staatsanwaltschaft Hannover lehnt die Einstellung des Kinderpornografie-Prozesses gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten gegen Geldauflage ab. Das verkündete das Landgericht Verden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Voraussetzungen für eine Einstellung bereits vor Erhebung der Anklage geprüft. Damals sah man keine Möglichkeit dafür, dass Verfahren wegen mangelnder Schwere der Vorwürfe gegen Geldauflage zu beenden. Der Prozess soll nun wie geplant am 23. Februar in Verden starten.
Edathys Verteidigung hatte beantragt, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Bei seinem letzten öffentlichen Auftritt vor Journalisten in Berlin zeigte Edathy sich im Dezember optimistisch, dem drohenden Prozess am Landgericht Verden gegen Zahlung einer Geldauflage entgehen zu können. «Mir ist wegen der großen psychischen Belastung sehr daran gelegen», sagte Edathy. Dabei hatte er die Einstellung zunächst sogar als Vorschlag des Richters bezeichnet. Dies dementierte das Landgericht aber umgehend.
Ein Streitpunkt bei der Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Anwalt war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Frage, inwiefern Edathy bereit war zuzugeben, dass er sich illegales Bild- und Videomaterial von Kindern und Jugendlichen über das Internet bestellt hat.
10.01.2015 Ta