Gericht verhindert Freilassung von Kinderschänder

Hamm/Werl (dpa/lnw). Ein von Gutachtern als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter muss weiter in der Sicherungsverwahrung bleiben. Das hat das Oberlandesgericht in Hamm entschieden. Das Gericht hob einen entgegengesetzten Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg auf. Die Arnsberger Richter hatten Anfang Februar entschieden, der Mann müsse aus der Haftanstalt Werl entlassen werden, weil ihm keine ausreichenden Therapieangebote gemacht worden seien.

Dies sieht der 4. Strafsenat in Hamm anders. Er gab einem Eilantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung des 1994 wegen sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen Verurteilten statt. Der 55-Jährige bleibt weiterhin in der JVA Werl.

Die Arnsberger Strafvollstreckungskammer habe bei ihrer Entscheidung «ausschließlich die Belange des Untergebrachten in den Blick genommen, ohne die sich geradezu aufdrängenden Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit auch nur zu erwähnen», heißt es im Beschluss der Hammer Richter, der dpa vorliegt. Ein von der JVA Werl beauftragter Psychologe hatte Therapiegespräche mit dem Mann abgebrochen, weil er keine Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung sah.

16.03.2014 Ta