Hannover (dpa). Der Verdacht gegen Generalstaatsanwalt Frank Lüttig auf Geheimnisverrat in den Fällen Christian Wulff und Sebastian Edathy hat sich nicht bestätigt. Wie Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) im Rechtsausschuss des Landtags in Hannover bekanntgab, hat die Staatsanwaltschaft Göttingen das seit dreieinhalb Monaten laufende Ermittlungsverfahren gegen den Celler Juristen eingestellt.
Lüttig war vorgeworfen worden, in acht Fällen geheime Informationen aus den inzwischen beendeten Verfahren gegen Ex-Bundespräsident Wulff und den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy an Journalisten weitergegeben zu haben. Lüttig hatte in beiden Verfahren die Aufsicht, weil diese von der Staatsanwaltschaft Hannover geführt wurden, die der Behörde in Celle zugeordnet ist.
Für eine Anklage hat die Beweislage nicht ausgereicht
Unter anderem bezogen sich die Vorwürfe auf die Weitergabe der Information, dass die Staatsanwaltschaft die Aufhebung von Wulffs Immunität beantragt hat, sowie die Weitergabe von Zeugenprotokollen und eines Berichts des Landeskriminalamtes.
Wer die Interna weitergegeben hat, bleibt vorerst ungeklärt. «In jedem Fall kommen grundsätzlich auch andere, unterschiedliche Personen als Täter in Betracht», erklärte der Leiter der Göttinger Staatsanwaltschaft, Stefan Studenroth. Die Ermittlungen gegen Lüttig hätten «keinen genügenden Anlass zur Anklageerhebung gegeben».
02.06.2015 Ta