Kindesmisshandlung zu selten gesühnt

München (dapd). Kindsmisshandlung bleibt laut einer Studie häufig ungesühnt. Wie das Magazin Focus“ mit Verweis auf eine noch unveröffentlichte Untersuchung der Universität Essen berichtet, werden nur in jedem dritten Fall die Täter verurteilt.

Rechtsmediziner hatten laut dem Bericht 93 Misshandlungsfälle aus den Jahren 1997 bis 2008 mit Blick auf die juristischen Konsequenzen überprüft: In 47 Fällen (51 Prozent) erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. 30 Täter (32 Prozent) wurden verurteilt. Das Strafmaß reichte von Geldstrafen bis zu sieben Jahren Haft und Sicherungsverwahrung.

Die relativ geringe Zahl der Verurteilungen erklärte der Leiter der Untersuchung, Thomas Bajanowski, mit dem schwierig zu führenden Tatnachweis: „Wir haben zum Teil erhebliche Probleme, den Zeitpunkt der Misshandlung festzustellen“, zitiert ihn der „Focus“. Deshalb sei es „oftmals kaum möglich, den Täter gerichtsfest zu überführen“. Laut der Essener Studie stammen 86 Prozent der Täter aus der Familie des Opfers.

19.08.2010 dv