Lebensabend im Knast

Richter: "Tat hatte Hinrichtungscharakter"

Freiburg (dapd-bwb). Ein 71-jähriger Rentner muss fast zehn Jahre ins Gefängnis, weil er aus Eifersucht einen Nebenbuhler erschoss. Das Landgericht Freiburg verurteilte ihn am Montag wegen Totschlags zu neun Jahren und neun Monaten Haft. Er hatte sein 75-jähriges Opfer aus niedrigen Motiven und aus nächster Nähe mit einem Schuss zwischen die Augen getötet. Die Tat hatte Hinrichtungscharakter“, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack. Der Angeklagte aus Pfaffenweiler, der sich während der Verhandlung nicht geäußert hatte, nahm das Urteil äußerlich ungerührt auf.

Der Tat vorausgegangen war eine Thailand-Reise der beiden Rentner, bei der sie in einen Streit über eine Frau gerieten, der sich in Deutschland fortsetzte. Der Täter verdächtigte den 75-Jährigen, sexuelle Kontakte zu einer Thailänderin gehabt zu haben, die er als seine eigene Freundin ansah und heiraten wollte. Er habe seine Liebe und seine Lebensplanung zerstört.

Zeitpunkt genau abgepasst
Der 71-Jährige war auch Mieter einer Wohnung des 75-Jährigen. Kurz nach der Rückkehr nach Deutschland erhielt er dafür die Kündigung wegen angeblicher Mietschulden. Daraufhin fasste er den Entschluss, den Vermieter und Rivalen zu töten. Er suchte den Mann zu einem Zeitpunkt auf, als er seine Frau außer Haus wusste und präparierte mit großem Aufwand einen antiken Vorderlader.

Die Strafkammer stufte die Tat unter anderem deshalb nicht als Mord ein, weil der 71-Jährige einem psychiatrischen Gutachten zufolge nicht in der Lage war, die Niedrigkeit seiner Beweggründe zu erkennen. Angesichts seiner Persönlichkeitsstörung habe er möglicherweise tatsächlich an eine Liebesbeziehung geglaubt. Der Angeklagte habe seine Tat nicht bereut, stellte die Richterin fest. „Aber das kann er vielleicht auch nicht.“

Nebenklage sah Mord gegeben
Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß unter der Höchststrafe von 15 Jahren. Die Richterin begründete dies mit dem fortgeschrittenen Alter des Angeklagten einerseits, strafmildernd habe sich aber auch sein Geständnis ausgewirkt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb beziehungsweise siebeneinhalb Jahren beantragt. Die Nebenklage wollte den Mann aus Pfaffenweiler wegen Mordes lebenslang hinter Gittern sehen.

20.12.2011 Ta