Berlin (dapd). Nach der Messerattacke auf zwei junge Frauen hat das Landgericht Berlin am Donnerstag einen 54-Jährigen dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Philosoph im Juni 2008 in seinem Wohnhaus in Lichtenberg eine Nachbarin und deren Freundin durch Messerstiche verletzt hat. Nach Angaben eines Gutachters leidet der Mann seit 20 Jahren unter Verfolgungswahn. Seine Einsichtsfähigkeit sei aufgehoben gewesen, so dass er wegen «Schuldunfähigkeit» vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freizusprechen sei, hieß es im Urteil. Dem Gericht zufolge hatte sich der Angeklagte «von allen möglichen Leuten verfolgt gefühlt». Dazu hätten auch seine Nachbarn gehört.
Die «misstrauische Grundstimmung gegenüber seiner Umwelt» führte zur Überzeugung der Kammer zu der Tat. Wasser, das aus seiner Wohnung kam und die Haustreppe runter floss, hatten die 20-jährige Nachbarin und ihre Partygäste Schlimmes befürchten lassen. Da auf Klopfen und Klingeln keine Reaktion kam, traten sie schließlich die Tür ein.
Als die jungen Leute dann in der Wohnung standen, sei der Angeklagte sofort auf die Nachbarin mit dem Messer losgegangen. Danach attackierte er ihre 19-jährige Freundin, die im Hausflur stand. «Das war ein ungehemmter Messereinsatz», hieß es im Urteil. Die Nachbarin hatte nur oberflächliche Schnittwunden davon getragen. Die 19-Jährige musste notoperiert werden. Stiche in den Oberkörper hatten die Niere verletzt.
Nach der Tat wurde der Beschuldigte zwar festgenommen, aber wieder freigelassen, weil zunächst Notwehr nicht auszuschließen war. Seit September 2009 wird er in der Psychiatrie behandelt. Bis heute zeige er aber keine Einsicht und Reue und sei damit weiterhin gefährlich, hieß es zur Begründung der weiteren Unterbringung des Mannes.