Lüneburg (dapd-nrd). Eine 21 Jahre alte Frau ist heute wegen Totschlags ihres Neugeborenen vom Landgericht Lüneburg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die 1. Große Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte das Mädchen nach der Geburt erstickt hatte, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte. Wie es genau dazu kam, ließ die Kammer offen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen Totschlags nach dem Erwachsenenstrafrecht gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Einer der Gutachter hatte einen Unfalltod des Kindes nicht ausschließen wollen. Diese Möglichkeit hielt die Kammer jedoch aufgrund der Obduktionsergebnisse der Babyleiche für lebensfremd. Die Angeklagte selbst gab während des Prozesses an, sich nicht erinnern zu können.
Schwangerschaft geleugnet
Die Frau war im November 2011 wegen starker Blutungen zum Arzt gegangen. Dieser stellte fest, dass sie vor kurzem ein Kind zur Welt gebracht haben musste, und alarmierte die Polizei. Die Beamten fanden das tote Baby schließlich in der Wohnung der Angeklagten. Gegenüber der Polizei hatte die Frau zunächst bestritten, überhaupt schwanger gewesen zu sein.
16.08.2012 Ta