Rentnerin versteckte Drogen in Waschmittelboxen

Das Landgericht Düsseldorf hat eine 76 Jahre alte Drogenschmugglerin zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Rentnerin hat über Jahre hinweg Betäubungsmittel aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht. Sie hat billigend in Kauf genommen, dass es sich bei ihren Einkaufsfahrten um Marihuana-Transporte handelte“, urteilte die Vorsitzende Richterin Birgit Maiworm am Donnerstag. Damit habe sie auch „Beihilfe zum Handeltreiben“ mit Drogen geleistet.

Die Anklage hatte drei Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. „Meine Mandantin hat ohne jedes kriminelles Kalkül gehandelt“, beteuerte Rechtsanwalt Klaus Schmitz. Die Auftraggeber hätten so viel Druck ausgeübt, dass die Frau jede Maßnahme aufgegeben habe, sich aus dem Drogenring zu befreien. Zudem sei sie durch Arthrose, Diabetes und eine Herzkrankheit gezeichnet. Mit den Autofahrten habe sich die Rentnerin ihre Mobilität bewahrt, sagte er.

Rüstige Rentnerin

Die Vorsitzende Richterin urteilte anders. „Die Angeklagte ist für ihr Alter noch eine recht rüstige Rentnerin“, sagte Maiworm. Die Frau leide zwar an Diabetes, die Zuckerkrankheit könne aber noch mit Tabletten behandelt werden. Die Frau habe bewusst Drogen transportiert, eine erhebliche Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aufgrund ihrer Krankheit sei nicht erkennbar. Eine Bewährungsstrafe nur zu verhängen, weil die Frau alt und krank sei, „wäre das völlig falsche Signal“, urteilte sie.

Die Rentnerin hatte im Jahr 2007 bei einer Fahrt zu einem niederländischen Discounter zwei Männer kennengelernt und sich als Drogenkurier engagieren lassen. In Waschmittelboxen und Sporttaschen transportierte sie bis 2011 Marihuana über die Grenze. Die meisten Delikte wurden eingestellt, weil sie nicht nachweisbar waren. Die Staatsanwaltschaft legte der Frau zuletzt noch 32 Drogenfahrten zur Last, bei denen sie meist zwei bis drei Kilogramm schmuggelte.

Das gewöhnliche Strafmaß für jede dieser Fahrten liegt der Richterin zufolge bei 2 bis 15 Jahren. „Die Angeklagte hat wirklich ein umfassendes Geständnis abgelegt. Sie redete es sich wie eine Lebensbeichte von der Seele“, begründete die Richterin das deutlich mildere Urteil.

24.08.2012 Ta