Schnellverfahren: Autodieb dienstags gefasst, freitags verurteilt

Rostock (dpa/mv). Ein Autodieb ist nur drei Tage nach der Tat in einem Schnellverfahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Rostock sprach am Freitag gegen einen polnischen Staatsbürger eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten aus. Die Strafe wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt, wie die Polizei heute berichtet.

Der Mann war am Dienstag vor einer Woche bei einer Kontrolle auf der A 20 nahe Tessin bei Rostock festgenommen worden. Er fuhr einen in Hamburg gestohlenen Wagen, hatte Alkohol getrunken und besaß keine Fahrerlaubnis.

31.08.2015 Ta