Selbstmord-Beihilfe – Bewährung für Rentnerin

Fürth (dapd). Wegen Beihilfe zum Suizid ist eine 80 Jahre alte Frau vom Amtsgericht Fürth zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Rentnerin muss zudem 4.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Sie hatte eingeräumt, ihrem kranken Ehemann im September 2009 bei dessen Suizid geholfen zu haben. Ich habe es gemacht, weil ich ihn geliebt habe, “ sagte die 80-Jährige. Das Paar war 59 Jahre verheiratet.

Nach Angaben der Frau hatte ihr an Krebs erkrankter Ehemann zunehmend Angst vor einem unwürdigen Tod und wollte nicht als Pflegefall enden. Er hatte auch eine Verengung der Halsschlagader und war schwerhörig. Ihr Ehemann habe zunehmend unter seiner Krankheit gelitten und sei auch aggressiv geworden. Er habe dann beschlossen, seinem Leben ein Ende zu setzen.

Am 29. September hatte der 79 Jahre alte Mann dann eine hohe Dosis eines Schlaf- und Beruhigungsmittels zu sich genommen. Nachdem er bewusstlos auf dem Wohnzimmerboden lag, stülpte ihm seine Frau wie vereinbart eine Plastiktüte über das Gesicht und setzte sich anschließend etwa eine Stunde auf seinen Brustkorb, um die Atmung zu behindern.

Um zu testen, ob ihr Mann bereits tot sei, stach sie ihm mit einer Schere in den Hals. Anschließend bedeckte sie die Leiche mit Orchideen und legte einen handgeschriebenen Zettel ab, auf dem stand. „Ich habe es aus Liebe zu meinem besten Mann gemacht. Er sollte nicht leiden müssen“.

Danach wollte sich die 80-Jährige wie geplant ebenfalls das Leben nehmen. Dabei stürzte sie aber und verletzte sich so stark an der Wirbelsäule, dass sie den Plan nicht mehr ausführen und die Wanne auch nicht mehr verlassen konnte. Ihr Sohn entdeckte sie dort vier Tage später.

04.10.2010 dv