Späte Strafe für den Drogenhändler

Heidelberg (dapd). Fast 30 Jahre nach seinen Taten ist ein Drogenhändler vom Landgericht Heidelberg zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Wie das Landgericht mitteilte, räumte der heute 56-Jährige in der Verhandlung die Vorwürfe gegen ihn ein. Er hatte als Drahtzieher einer Bande mindestens dreimal zwischen Mai 1981 und August 1983 insgesamt 730 Kilogramm Haschisch aus dem arabischen Raum nach Deutschland geschmuggelt und verkauft.

Als die Ermittler ihm auf die Schliche kamen, setzte sich der Mann 1983 in die USA ab. Dort lebte er bis zu seiner Enttarnung jahrzehntelang unauffällig unter falschem Namen. Weil inzwischen Haftbefehl gegen ihn ergangen war, seien mehrere Taten noch nicht verjährt gewesen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Strafzumessung fiel aus zwei Gründen geringer aus als bei vergleichbaren Verfahren. Zum einen habe es, so der Gerichtssprecher, vor dem Urteil eine Absprache gegeben. Die Anklage hatte ursprünglich vier Jahre und sechs Monate gefordert. Zum anderen liege die Tat bereits lange zurück, wodurch das staatliche Interesse an einer Strafverfolgung in dem vorliegenden Fall geringer sei.

13.11.2010 dv