Strafbefehl gegen Bürgermeister?

Potsdam/Luckenwalde (dpa/bb). Gegen den Bürgermeister von Ludwigsfelde (Teltow-Fläming), Frank Gerhard, ist nach Informationen des RBB und der in Potsdam erscheinenden «Märkischen Allgemeinen» ein Strafbefehl erlassen worden. Den Strafbefehl in Höhe von 25.000 Euro hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin beim Amtsgericht Zossen beantragt. 

Anlass ist eine Reise des Stadtoberhauptes auf Einladung eines Unternehmens in die Schweiz im Jahr 2010. Damit hat sich Gerhard aus Sicht der Ermittlungsbehörde der Vorteilsannahme schuldig gemacht. Von ihm war gestern zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Auch das Gericht war nicht erreichbar.

Mit Konsequenzen muss gerechnet werden
Während der SPD-Politiker zunächst angekündigt hatte, den Strafbefehl anzunehmen, wollte er diesen Schritt später erst einmal prüfen. Der Antrag auf Strafbefehl war kurz vor der Landratswahl im Kreis Teltow-Fläming bekanntgeworden, bei der Gerhard kandidierte. Er gelangte bis in die Stichwahl am 14. April, die er klar gegen die Kandidatin der Linken, Kornelia Wehlan, verlor. 

Würde der Strafbefehl rechtskräftig, wäre der Bürgermeister vorbestraft. Welche Konsequenzen dies für sein Amt in Ludwigsfelde hätte, ist noch unklar.

04.05.2013 Ta