Todesfalle Disco

Hohe Haftstrafen gegen gewalttätige Türsteher verhängt

Frankfurt/Main (dapd-hes). Drei Türsteher einer Diskothek in Frankfurt am Main müssen nach dem Totschlag an einem Besucher für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Frankfurter Landgericht verurteilte die beiden Hauptangeklagten zu neun und zehneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags und einen dritten Mittäter zu einer fünfjährigen Jugendstrafe. Nach Überzeugung der Richter haben die Angeklagten am 25. April vergangenen Jahres den 31 Jahre alten Gast der Disco U60311″ totgeschlagen. Ein weiterer Türsteher erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Die Türsteher waren laut Urteil wegen einer Schlägerei in den Keller der Diskothek gerufen worden. Obwohl der britische Gast mit der Rangelei gar nichts zu tun gehabt habe, seien zwei der Angeklagten auf ihn losgegangen. Sie sollen massiv auf ihn eingetreten und eingeschlagen haben. Ein dritter Türsteher habe einen Zeugen aufgehalten, der dem angegriffenen Besucher helfen wollte. Außerdem soll er seine Kollegen abgeschirmt haben. Der seit einigen Jahren im Rhein-Main-Gebiet lebende britische Staatsbürger starb nach mehreren Notoperationen zwei Tage nach dem Zwischenfall im Krankenhaus.

Die Richter sprachen von einer Spontantat, bei der die Angeklagten das Opfer zwar nicht töten wollten, dessen Tod aber billigend in Kauf genommen hätten. Mit den verhängten Strafen blieb das Landgericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die Freiheitsstrafen zwischen sieben und 13,5 Jahren beantragt hatte.

Revision schon angekündigt
Die Verteidiger, die Bewährungsstrafen und in einem Fall einen Freispruch gefordert hatten, kündigten unmittelbar nach dem Urteil Revision an. In dem fünf Monate dauernden Prozess war es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Verteidigern und den Richtern gekommen. Zuletzt hatten die Anwälte am Dienstag noch mit verschiedenen Anträgen versucht, ein Urteil zu verhindern. Doch das Gericht lehnte alle neuen Beweisanträge, etwa eine Ortsbegehung, ab.

Die Verteidiger werfen Richtern und Staatsanwaltschaft vor, die Vorwürfe nicht richtig aufgeklärt zu haben. Es sei nicht geklärt worden, was in der Diskothek tatsächlich passiert sei, argumentierten sie, setzten sich damit aber nicht durch.

Symbolfoto: Nik Styles / pixelio.de

12.09.2012 Ta / wel