Tödliche Gefahr für Kinder

Frankfurt /Main (dapd-nrw). Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat als erste deutsche Strafverfolgungsbehörde einen Unternehmer angeklagt, der mit elektrischen Zigaretten handelt. Die Ermittler werfen dem 45-Jährigen, der einen Onlineversand mit Sitz in Schwelm in Nordrhein-Westfalen betreibt, Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor. Zwischen November 2010 und Februar 2012 habe er in 135 Fällen E-Zigaretten, nikotinhaltige Liquids und entsprechendes Zubehör aus China über den Frankfurter Flughafen eingeführt, obwohl die für ihn zuständige Bezirksregierung Arnsberg eine Untersagungsverfügung ausgesprochen hatte.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat den Fall wegen der Bedeutung der Sache beim Landgericht angeklagt. Nach Auskunft der zuständigen Staatsanwältin Anja Wüst hoffen die Ermittler auf eine höchstrichterliche Entscheidung. Im April hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, bei der E-Zigarette handle es sich um ein Genussmittel. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hält sie dagegen für ein Arzneimittel und deshalb für apothekenpflichtig.

Die E-Zigarette gilt als Ersatz für eine normale Zigarette. Sie funktioniert mit flüssigem Nikotin, das verdampft wird. Die sogenannten Liquids gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen, darunter mit Erdbeer- oder Vanillegeschmack. Auch deshalb hält sie die Staatsanwaltschaft für gefährlich. Schon eine Füllung könne für Kinder tödlich sein.

08.09.2012 Ta