Volksverhetzung: Strafbefehl gegen Gründer von Pegida-Ableger

Kassel (dpa/lhe). Gegen den Gründer des Kasseler Pegida-Ablegers ist ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen worden. Staatsanwalt Götz Wied bestätigte heute auf Nachfrage einen Bericht der «Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen». Anlass war ein antisemitischer Eintrag im sozialen Netzwerk Facebook vom Juli 2014, für dessen Autor die Staatsanwaltschaft den Gründer des Pegida-Ablegers hält.

Das Amtsgericht Kassel habe den Strafbefehl über 120 Tagessätze gebilligt und zugestellt. Zur Höhe des Tagessatzes, der einkommensabhängig ist, machte Wied keine Angaben. Wenn der Mann  den Strafbefehl akzeptiert und die Strafe bezahlt, gilt er als vorbestraft. Bei einer Ablehnung muss der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

22.04.2015 Ta