Todesschuss auf 18-Jährigen: Haftbefehl gegen Hausbesitzer

Hannover (dpa). Nach dem tödlichen Schuss eines Hausbesitzers auf einen mutmaßlichen Einbrecher in Hannover hat das Amtsgericht nach Angaben von Oberstaatsanwalt Thomas Klinge Haftbefehl wegen Verdachts auf Totschlag erlassen. Der Mann sei aus dem Polizeigewahrsam in Untersuchungshaft gebracht worden, so Klinge. Eine Notwehrsituation, so wie der 40-Jährige sie geschildert habe, sei nach den Ermittlungen der Polizei und Ergebnissen der Obduktion mehr als zweifelhaft, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Der Hausbesitzer habe zudem widersprüchliche Angaben gemacht.

Der Inhaber einer Autowerkstatt sagte nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Vernehmung, er habe nach Geräuschen in der Nacht zum Dienstag vom Fenster aus drei Unbekannte auf seinem Gelände erblickt, von denen einer auch bewaffnet gewesen sei. Daraufhin habe er seine eigene Waffe ergriffen und die Haustür geöffnet. Auf einen der für ihn bedrohlich wirkenden Eindringlinge habe er dann aus unmittelbarer Nähe geschossen. Der 18-Jährige starb nach einer Operation im Krankenhaus. Als Sportschütze verfügt der Werkstattinhaber legal über mehrere Waffen.

Unterdessen haben die Fahnder Hinweise auf die Identität der beiden mutmaßlichen Begleiter erhalten, die gemeinsam mit dem 18-Jährigen am Haus des Mannes gewesen sein sollen. Daran genzt die in einer ehemaligen Tankstelle eingerichtete Werkstatt an. Nach bisherigem Stand sind sie die einzigen direkten Zeugen des Geschehens. Die Fahnder hoffen nun dank der Hinweise, die Männer ausfindig zu machen, um sie zu befragen.

11.06.2015 Ta