Toter bei Trinkgelage: Haftbefehl gegen Saufkumpan

Schwerin (dpa/mv). Ein 45 Jahre alter Mann ist bei einem Trinkgelage in Schwerin offenbar getötet worden. Die Obduktion der Leiche ergab gestern Spuren von Fremdeinwirkung. Verletzungen, die dem Mann von anderen beigebracht wurden, seien als Todesursache ausgemacht worden, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Mann wurde am Donnerstagvormittag leblos in seiner Wohnung gefunden.

Die beiden Trinkkumpane des Opfers im Alter von 24 und 31 Jahren, die mit dem Schweriner in der Nacht zum Donnerstag in dessen Wohnung im Stadtteil Neu Zippendorf Alkohol getrunken hatten, waren vorläufig festgenommen worden. Gegen den 31-Jährigen erließ das Amtsgericht Schwerin gestern Abend wegen dringenden Tatverdachts einen Haftbefehl, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Der jüngere Beteiligte, der die Polizei zum Unglücksort geholt hatte, sei nicht mehr verdächtig, hieß es.

15.11.2014 Ta