Urteil gegen Ex-Investmentchef: Staatsanwalt legt Revision ein

Hamburg (dpa). Das Urteil gegen den früheren Chef der Fondsgesellschaft Wölbern Invest wegen gewerbsmäßiger Untreue wird vorerst nicht rechtskräftig. Die Hamburger Staatsanwaltschaft legte Revision beim Bundesgerichtshof ein, wie eine Sprecherin verkündete. Zur Begründung verwies sie auf die deutlich höhere Strafforderung: Die Anklagebehörde hatte zwölf Jahren Haft gefordert. Das Hamburger Landgericht hat den Arzt und Unternehmer Heinrich Maria Schulte (61) am Montag zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Im Hinblick auf den erheblichen Schaden, den Schulte verursacht habe, hätten die Argumente des Gerichts für eine Strafmilderung nicht in allen Punkten überzeugt. Er soll mehr als 147 Millionen Euro aus dem Vermögen zahlreicher geschlossener Immobilienfonds abgezogen haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Gut 31 Millionen Euro hat er zurückgezahlt, mehr als 115 Millionen Euro sind nach Angaben des Gerichts verschwunden. Betroffen sind rund 35.000 Anleger.

22.04.2015 Ta