Teure Reiseandenken
Urlaubsende: Zoll
Reisemitbringsel aus fernen Ländern sind beliebt wie eh und je. Ob Jeans aus den USA, Goldschmuck aus Marokko oder Zigarren aus Kuba - kaum ein Reisender kommt mit leeren Taschen heim. Als besonders "schick" gelten exotische Souvenirs. Doch am deutschen Zoll kommt das böse Erwachen: Einfuhr verboten! Stichwort: Internationales Artenschutzübereinkommen. Das Mitbringsel wird beschlagnahmt. Der Tourist wird unwissentlich zum kriminellen Schmuggler. Das Souvenir war ein fataler Fehlkauf!
Was Sie mitnehmen dürfen und was nicht - wir klären Sie auf.
Der deutsche Zoll hat im Jahr 2000 bundesweit allein 1.086 Millionen Zigaretten, 437 Waffen und 202 Kilo Gold und Silber eingezogen. Im Bereich Artenschutz wurden 2.342 Aufgriffe verzeichnet. Das Zollamt am Münchner Flughafen erhob 445.000 Euro (872.000 DM) an Bußgeldern. Meist kommt die geschmuggelte Ware aus Südamerika und Asien. Doch leider ist auch in Osteuropa ein beängstigender Aufschwung zu verzeichnen.
Der Flughafen war im letzten Jahr mit 87,75 Prozent aller Fälle die bedeutendste Einfuhrstelle für unerlaubte Güter. Normale Touristen - wie jeder von uns - tragen maßgeblich zu dieser erschreckenden Statistik bei. Allzu oft ohne dass sie sich dessen überhaupt bewusst sind.
Wer in den Urlaub fährt, informiert sich über das Wetter, das Essen und die Sehenswürdigkeiten vor Ort. Wer denkt schon daran, sich auch über die im Reiseland geltenden Ausfuhrbestimmungen und - viel wichtiger - über die deutschen Einfuhrbestimmungen zu informieren? Genau das kann Sie unter Umständen teuer zu stehen kommen...
Autorin: Sabine Sternemann
Fotos: istockphoto, Wolfgang Orion
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